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Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule sowie das Recht und die Pflicht der Eltern, an der schulischen Erziehung mitzuwirken, finden ihre rechtliche Grundlage im Grundgesetz, der Verfassung des Landes, dem Schulgesetz, und den hierzu erlassenen Verordnungen (z.B. Elternbeiratsverordnung).

Allen diesen rechtlichen Grundlagen ist gemeinsames oberstes Ziel, jedem jungen Menschen ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung einzuräumen über die Vermittlung von Wissen, Fähigkeit und Fertigkeiten hinaus, insbesondere die Jugend im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlich demokratischer Gesinnung, somit zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen.

Schule ist also ein sozialer Lebensraum, ein Teil unserer Gesellschaft, teilweise deren Spiegelbild. Schule unterliegt folglich denselben Veränderungen wie unsere Gesellschaft und bedeutet Weiterbildung , um den gesellschaftlichen und politischen Umbrüchen gerecht zu werden.

Deshalb fordert die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger, um die Erziehungsansätze abzustimmen und sich gegenseitig zu unterstützen.

Voraussetzung hierfür ist der Dialog untereinander, um Verständnis für die pädagogische Arbeit der Schule zu werben, unsere Werte und Leitbilder abzustimmen, sowie im Einzelfall besondere Bedingungen des Elternhauses in Rechnung zu stellen.

Hier setzt die Arbeit der Elternvertretung ein in den ihr zur Verfügung stehenden "Gremien" .

Die Elternvertreter sollen als vermittelndes und integrierendes Organ zwischen Eltern und Schule den Kontakt zueinander pflegen sowie das verstärkte Gespräch suchen und fördern.

Um den steigenden Qualifikationsanforderungen der Arbeitswelt, der schnellen Wissensvermehrung sowie der schwieriger gewordenen Erziehungssituation in Verbindung mit einem sich wandelnden Wertbewusstsein gerecht zu werden, bedarf es verstärkt dieser Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule. Die Weiterentwicklung der Schule aktiv und innovativ dahingehend zu gestalten, dass Schulethos, Schulkultur und Schulqualität in einem engen inneren Zusammenhang stehen, sollte gemeinsames Ziel in gemeinsam getragener Verantwortung sein.


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