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Alle Klassen einer bestimmten Jahrgangsstufe schreiben landesweit dieselbe Klassenarbeit. Damit sollen einheitliche Leistungsstandards sichergestellt sowie der Wettbewerb zwischen Schulen gefördert werden. Die Verordnung über die Notenbildung schreibt benotete Vergleichsarbeiten für das Gymnasium in den Klassen 6, 8 und 10 in zwei Kernfächern und einem Nichtkernfach (mit Wahlmöglichkeiten) verpflichtend vor.
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